Ungeprüftes technisches Schutzrecht, reines Registerrecht, d.h. es wird vor dessen Eintragung keine Prüfung auf Schutzfähigkeit des Gebrauchsmusters seitens des Patentamts vorgenommen; wird für technische Erfindungen eingetragen, die neu sind, auf erfinderischer Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind; eine Veröffentlichung des Gegenstands des Gebrauchsmusters (Erfindung) innerhalb von sechs Monaten vor dessen Anmeldetag steht dem Gebrauchsmuster nicht entgegen. Gebrauchsmuster läuft maximal 10 Jahre (DE), wobei in Abständen Verlängerungsgebühren zu entrichten sind.