Geprüftes technisches Schutzrecht, wird auf technische Erfindungen erteilt, die neu sind, auf erfinderischer Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind; vor dem Anmeldetag eines Patents darf dessen Gegenstand, also die Erfindung, der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden. Patent läuft maximal 20 Jahre (DE, EU und diverse andere Länder), wobei in regelmäßigen Abständen Jahresgebühren zu entrichten sind.